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Hinweis zur Feiertagsregelung im Kt. Zürich

Bitte beachten Sie, dass der 1. Mai im Kanton Zürich, entgegen der Tabelle auf Seite 30 des GAV, ein dem Sonntag gleichgestellter Feiertag ist und somit Art. 32.1 GAV zum Tragen kommt.


Neuer GAV ab 1. Juni 2010 in Kraft

Der neue Gesamtarbeitsvertrag für das schweizerische Coiffeurgewerbe 2010 (GAV) wurde vom Bundesrat genehmigt und ist ab dem 1. Juni 2010 allgemeinverbindlich für alle Coiffeurbetriebe, welche MitarbeiterInnen beschäftigen.

 

Den Bundesratsbeschluss finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages

Gesamtarbeitsvertrag für das schweizerische Coiffeurgewerbe 2010 (GAV)