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Neuer GAV ab 1. Juni 2010 in Kraft
Der neue Gesamtarbeitsvertrag für das schweizerische Coiffeurgewerbe 2010 (GAV) wurde vom Bundesrat genehmigt und ist ab dem 1. Juni 2010 allgemeinverbindlich für alle Coiffeurbetriebe, welche MitarbeiterInnen beschäftigen.
Den Bundesratsbeschluss finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages
Gesamtarbeitsvertrag für das schweizerische Coiffeurgewerbe 2010 (GAV)